Opferfleisch an einen Straßenkehrer und Ähnliche geben
Frage
Frage: Darf man Opferfleisch Hindus geben oder nicht? Und ist der Straßenkehrer darin eingeschlossen oder nicht?
Antwort
Einem Dhimmi (nichtmuslimischer Schutzbefohlener) zu geben ist erlaubt, sei er Straßenkehrer oder jemand anderes; es aber als Entgelt für irgendeinen Dienst und Ähnliches zu geben, ist nicht erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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