Qurbani mit einem verrückten Tier
Frage
Ist das Qurbani mit einem „Diwana“ (verrückten) Tier erlaubt? Bedeutet dieses Wort „völlig wahnsinnig“, oder hat es auch andere Bedeutungen? Bei uns bedeutet es „völlig wahnsinnig“.
Antwort
Dass das Tier verrückt und wahnsinnig ist, steht dem Qurbani nicht im Wege, sofern dieses wahnsinnige Tier weidet; weidet es nicht, so ist das Qurbani damit ungültig: [ar]ويضحي بالجماء والخصي والثولاء أي المجنونة إذا لم يمنعها من السوم والرعي، وإن منعها لا تجوز التضخية بها[/ar] „Man opfert das hornlose, das kastrierte und das ‚Thawla‘, das heißt das wahnsinnige Tier, wenn dies…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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