Qurbani eines Tieres, dessen Horn zur Hälfte gebrochen ist
Frage
Eine Kuh, bei der ein Horn unversehrt und das andere zur Hälfte gebrochen ist – eignet sich diese Kuh für die Qurbani oder nicht?
Antwort
Dadurch, dass ein Horn zur Hälfte gebrochen ist, wird die Qurbani dieser Kuh nach der Scharia nicht unzulässig: [ar]ويضحى بالجماء هي التي لا قرن لها خلقة، وكذا العظماء التي ذهب بعض قرنها بالكسر أو غيره، فإن بلغ الكسر إلى المخ لم يجز[/ar] „Man opfert die Dschamma, das ist diejenige, die von Natur aus kein Horn hat, und ebenso die Aʿzaʾ – diejenige, bei der ein Teil ihres Horns…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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