Das Tragen von Schmuck durch eine Witwe
Frage
Frage: Wie verhält es sich mit dem Tragen von Glasarmreifen und von Silber- und Goldarmreifen durch eine Witwe? Bei uns gibt es den Brauch, dass eine Witwe keine Glasarmreifen tragen darf. Und wie verhält es sich damit, dass Frauen außer Silber- und Goldschmuck auch Schmuck aus anderen Materialien tragen?
Antwort
Für die Witwe ist nach der Idda alles erlaubt: Schmuck, Glasarmreifen und dergleichen. Jeder Schmuck, in dem keine Nachahmung von Ungläubigen (Kuffar) und Frevlern (Fasiqun) liegt, ist für Frauen erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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