Gibt es ein Recht, einen trunksüchtigen Ehebrecher zu verlassen?
Frage
Der Mann (der Frau namens) Anwari ist ein liederlicher Ehebrecher; er hat ihr schon lange weder Verpflegung noch Unterhalt gegeben, und sie selbst will nicht mit ihm leben. Welcher Weg zur Auflösung (Faskh) der Ehe ist nun möglich?
Antwort
Aufgrund von Liederlichkeit und Ehebruch oder anderer derartiger abscheulicher und gemeiner Sünden gibt es kein Recht, den Mann zu verlassen; wenn er aber keinen Unterhalt (Nafaqa) gibt, kann man die Trennung (Tafriq) über einen Scharia-Rat erwirken. In al-Hila an-Nadschiza ist der vollständige Ablauf dafür angegeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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