الإفتاء

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Die Entscheidung eines gefälschten Qadi bezüglich der Scheidung

Frage

Zaid heiratete; fünf Jahre lang führten Mann und Frau ein gutes Eheleben. Zaids Frau äußerte den Wunsch, ins Elternhaus zu fahren, und Zaid brachte sie gern und einverstanden dorthin. Als Zaid nach drei bis vier Monaten fuhr, um seine Frau abzuholen, verweigerten der Vater und der Bruder der Frau dies. Danach reichte der Vater der Frau im Namen des Mädchens Klage bei Gericht ein. Von dort erging die Anordnung, dass der Qadi kommen und Untersuchungen anstellen werde, aber der Herr Qadi kam nicht.

Antwort

Diese Entscheidung ist keine Entscheidung nach der Scharia: Weder ist durch sie die Scheidung eingetreten, noch ist die zweite Ehe gültig geworden: [ar]وَلَا يُقْضَى عَلَى غَائِبٍ وَلَا لَهُ، أَيْ لَا يَصِحُّ وَلَا يَنْفُذُ عَلَى المُفْتَى بِهِ إِلَّا بِحُضُورِ نَائِبِهِ، أَيْ مَنْ يَقُومُ مَقَامَ الغَائِبِ[/ar] „Es wird weder gegen einen Abwesenden noch zu seinen Gunsten…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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