Das Urteil über das Taʿawwudh beim Wudu und beim Betreten der Toilette
Frage
In „Tadschwid-e Mubtadi“ (Tadschwid für Anfänger) steht geschrieben, dass es Makruh und verboten ist, das Taʿawwudh („Aʿudhu billah …“, die Zuflucht bei Allah) vor dem Beginn irgendeines anderen Buches als des edlen Korans zu sprechen. Allama Thanwi ﵀ hat aber in der Antwort an einen Fragesteller geschrieben, dass es beim Wudu besser (Afdal) ist, das Taʿawwudh zusammen mit der „Bismillah“ zu sprechen. Ist es also zulässig, beim Wudu das Taʿawwudh zusammen mit der „Bismillah“ zu sprechen?
Antwort
Beim Beginn irgendeines anderen Buches als des heiligen Korans soll „Aʿudhu“ nicht gesprochen werden. Aber außer dem Lesen gibt es auch einige andere Dinge, an deren Beginn „Aʿudhu“ gesprochen wird, zum Beispiel beim Wudu und vor dem Betreten der Toilette: [ar]اللَّهُمَّ إِنِّي أَعُوذُ بِكَ مِنَ الْخُبُثِ وَالْخَبَائِثِ[/ar] „O Allah, wahrlich, ich nehme Zuflucht bei Dir vor…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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