Tiefe und Breite eines Wasserbeckens
Frage
Ein Becken, dessen Länge ausreichend ist, dessen Breite aber nur zwei Ellen beträgt und dessen Tiefe ebenfalls zwei Ellen beträgt: Hat es das Urteil (Hukm, rechtliche Stellung) [eines Gewässers von] zehn mal zehn Ellen oder nicht? Und was die Tiefe betrifft, so hat auch ein Brunnen beträchtliche Tiefe, und auch eine Breite – findet dieses Urteil auf ihn Anwendung? Erklärt dies bitte ausführlich.
Antwort
Ein Übermaß an Tiefe kann einen Mangel an Länge und Breite nicht ersetzen. Wenn aber die Breite geringer und die Länge größer ist und sich, wenn man dieses Übermaß mitrechnet, zehn mal zehn Ellen ergeben, so ist das gut: [ar]وَلَوْ لَهُ طُولٌ لَا عَرْضٌ لَكِنَّهُ يَبْلُغُ عَشْرًا فِي عَشْرٍ جَازَ تَيْسِيرًا[/ar] „Und wenn es Länge, aber keine Breite hat, aber zehn mal zehn…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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