Das Versäumen des Gemeinschaftsgebets durch einen Fakir und Wali um der Mudschahada willen
Frage
Wie ist es zu beurteilen, dass ein bei Verstand und gesunder Verfassung befindlicher älterer Fakir (Derwisch) und Wali (Gottesfreund) im gesegneten Monat Ramadan nicht das Gemeinschaftsgebet in der Moschee verrichtet und nicht das Tarawih-Gebet mit der Koranrezitation hört, sondern sich stattdessen im Wald in die Zurückgezogenheit begibt, das heißt eine Tschilla (vierzigtägige Zurückgezogenheit) verrichtet?
Antwort
Bezüglich des Gemeinschaftsgebets findet sich in den Hadithen eine nachdrückliche Anweisung. Wer ohne schariatrechtliche Entschuldigung gewohnheitsmäßig das Gemeinschaftsgebet unterlässt, ist ein Frevler (Fasiq), dessen Zeugnis abgelehnt wird, ja, ein solcher Mensch gleicht den Heuchlern.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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