Eine vom Löwen verwundete Ziege nach dem Schlachten essen
Frage
Frage: Ist es erlaubt, ein vom Löwen verwundetes Schaf oder eine Ziege nach dem Schlachten zu essen, oder nicht? In „Scharh Anwaʿ“ steht nämlich geschrieben, dass es nicht erlaubt ist, das verwundete Tier zu essen, wenn man es innerhalb von vierzig Tagen geschlachtet hat.
Antwort
Ein vom Löwen verwundetes lebendes Schaf oder eine Ziege nach dem Schlachten zu essen ist nach der Scharia erlaubt; hinsichtlich der vierzig Tage gibt es in der Scharia keinerlei Beschränkung.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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