Ein Körperteil der Beute hat sich vor dem Schlachten abgetrennt
Frage
Frage: Ein Jäger schoss mit dem Gewehr auf eine Nilgau-Antilope (eine große indische Antilope); eine Keule trennte sich von der Beute ab, und die Beute lief weiter. Zaid rannte hin, fing die Beute und schlachtete sie gemäß der Scharia. Nun ist zu klären: Wie lautet die Regelung zu der Keule, die abgetrennt wurde und schon vorher heruntergefallen war – darf man sie essen oder nicht?
Antwort
Diese Keule ist Verendetes (Maita); sie zu essen ist nicht erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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