Hinausgehen des Mutakif für das Totengebet
Frage
Ein Mutakif (eine Person im Itikaf) verrichtet den Itikaf in der Moschee. Zufällig wurde ein Verstorbener (Dschanaza) gebracht, und die Bewohner des Viertels möchten um des Segens (Tabarruk) willen, dass der verehrte Mutakif das Gebet leitet; keiner von ihnen versteht es, dieses Gebet richtig zu leiten. Darf der Mutakif nach der Scharia das Totengebet (Dschanaza-Gebet) leiten oder nicht?
Antwort
Durch das Verlassen der Moschee für das Totengebet wird der Itikaf ungültig (fasid): [ar]وَلَوْ خَرَجَ لِجَنَازَةٍ يَفْسُدُ اعْتِكَافُهُ، وَكَذَا لِصَلَاتِهَا وَلَوْ تَعَيَّنَتْ عَلَيْهِ[/ar] „Geht er für eine Beerdigung hinaus, so wird sein Itikaf ungültig; ebenso für das Gebet darüber, selbst wenn es für ihn persönlich verpflichtend geworden ist“ („al-Hindiyya“, Bd. 1, S.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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