Die Zeit des Tahadschud: wenn das freiwillige Gebet (Nafl) vor dem Schlafen verrichtet wurde
Frage
Ein Mann verrichtet um zehn oder elf Uhr das freiwillige Gebet (Nafl) und das Witr und legt sich schlafen [in der Erwartung], dass ihm, falls er nicht zum Tahadschud aufwacht, das nächtliche Nafl als Tahadschud angerechnet wird. Dieser Mann wacht um zwölf oder ein Uhr auf, verrichtet aber zu dieser Zeit den Tahadschud nicht, mit der Überlegung, dass er danach vielleicht nicht zum Morgengebet aufwachen könnte.
Antwort
Die eigentliche Zeit des Tahadschud ist der letzte Teil der Nacht, [wenn man aufsteht,] nachdem man geschlafen hat. Kann der Mensch zu dieser Zeit nicht aufstehen, so erhält er die Belohnung, wenn er [dieses Gebet] auch vor dem Schlafen verrichtet.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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