Wann man sich zum Fadschr-Gebet hinstellt
Frage
(1) Wie lange vor dem Ende der Fadschr-Zeit muss das Gemeinschaftsgebet verrichtet werden? (2) Wie verhält es sich, wenn man sich zum Fadschr-Gebet zu einer Zeit hinstellt, in der nach einer Rakʿa oder vor dem Sprechen des Salam [die Zeit der Ada] vergeht und die Zeit der Qada eintritt?
Antwort
(1) So rechtzeitig, dass man das Gebet, falls sich nach seiner Beendigung herausstellt, dass es erneut verrichtet werden muss, weil es aus irgendeinem Grund verdorben wurde, gemäß der Sunna noch vor Sonnenaufgang wiederholen kann. (2) Dadurch wird das Gebet fasid (ungültig); das Gebet so lange hinauszuschieben ist nicht erlaubt – es ist eine Sünde.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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