Gebetszeiten
Frage
Ist es erlaubt, für die fünf täglichen Gebete eine bestimmte Zeit für das Gemeinschaftsgebet (Dschamaʿa) festzulegen? Zum Beispiel beginnt in Bengalen die Zeit des Zuhr vor 12:00 Uhr und dauert bis nach 16:00 Uhr, das Gemeinschaftsgebet findet aber in der einen Moschee um 12:30, in einer anderen um 13:00 und in einer weiteren um 13:30 statt. Dabei hält man die Einhaltung der festgelegten Zeit für beinahe verpflichtend: Wenn der Imam sich nicht daran hält, wird er abgesetzt.
Antwort
Ein Gebet, das innerhalb der gesamten von der Scharia festgesetzten Zeit verrichtet wird, ist gültig. Eine bestimmte Zeit für das Gemeinschaftsgebet zur Erleichterung für alle Betenden festzulegen ist jedoch nicht Haram.
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