Wie lautet die Bestimmung über denjenigen, der das Gebet unterlässt?
Frage
Ich möchte Euch eine besondere Rechtsfrage stellen. Es gibt Leute, die nur das Freitagsgebet verrichten, und es gibt auch solche, die nur das Gebet an Eid al-Fitr und Eid al-Adha verrichten und das ganze Jahr weder die Pflichtgebete (Fard) noch auch das Freitagsgebet verrichten. Wie lautet für sie das Gesetz der Scharia: Bleiben sie Muslime oder nicht? Wenn sie in diesem Zustand des Gebetsunterlassens sterben, werden sie nach der Scharia zu den Muslimen gezählt oder nicht?
Antwort
Das Gebet ist Fard ʿAin. Denjenigen, der das Gebet ohne triftigen Grund vorsätzlich unterlässt, nicht einmal die Absicht hat, es nachzuholen (Qada), und die Strafe nicht fürchtet, haben die Rechtsgelehrten (Fuqaha) zum Kafir (Ungläubigen) erklärt, wie es in „Madschmaʿ al-Anhur“ steht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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