Das Bittgebet (Dua) um Vergebung für einen Beigeseller (Muschrik)
Frage
Es gab einen Mann, Abd al-Hayy, der sich Taten der Beigesellung (Schirk) hingab, auch Überzeugungen des Schirk hegte und andere Menschen in den Schirk verwickelte; er nannte den edelsten Propheten ﷺ überall gegenwärtig und alles sehend, brachte Gelübde und Opfergaben (Nazr und Niyaz) für andere als Allah dar und ließ sie darbringen und nannte die Älteren [Gelehrten] der Umma Ungläubige (Kuffar). Jetzt ist er gestorben. Ich nenne ihn einen Beigeseller (Muschrik)
Antwort
Wer im Zustand des Schirk gestorben ist, für den ist das Bittgebet um Vergebung unzulässig. Doch auch das Urteil zu fällen, dass dieser oder jener als Beigeseller (Muschrik) gestorben ist, ist keine leichte Sache.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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