Erläuterung von Rechtsfragen unmittelbar nach dem Gebet
Frage
Ein Mann geht täglich zum Morgengebet in verschiedene Moscheen und steht, sobald der Friedensgruß (Salam) gesprochen ist, auf und sagt: „Verrichtet die Sadschda im Gebet so und so, den Rukuʿ so und so; wenn die Knöchel trocken geblieben sind oder ein Tropfen Urin ausgetreten ist …“ – und er führt noch eine Reihe weiterer Dinge an: Wenn so etwas vorkomme, sei das Gebet ungültig.
Antwort
Zu der Zeit, in der die Leute ins Gebet vertieft sind, sollte dieser Mann keine Erläuterungen geben: Das stört das Gebet der Betenden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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