الإفتاء

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Eine Reise von 42 Meilen ist keine islamrechtliche Reise

Frage

Wenn jemand eine Reise von 42 Meilen unternommen hat, soll er das Gebet verkürzt oder vollständig verrichten?

Antwort

Ein solcher Mensch ist kein islamrechtlicher Reisender: Er wird das vollständige Gebet verrichten und nicht verkürzen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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