Eine Reise von 42 Meilen ist keine islamrechtliche Reise
Frage
Wenn jemand eine Reise von 42 Meilen unternommen hat, soll er das Gebet verkürzt oder vollständig verrichten?
Antwort
Ein solcher Mensch ist kein islamrechtlicher Reisender: Er wird das vollständige Gebet verrichten und nicht verkürzen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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