Die Art und Weise, Gebete und Fastentage nachzuholen
Frage
Bei einem Menschen sind Fard-Fastentage offen, das heißt: Seit er die Volljährigkeit erreicht hat, fastete er die Pflichtfastentage nicht – mehrere Jahre hintereinander hat er nicht gefastet, und nun, sechs bis sieben Jahre nach der Volljährigkeit, hat er begonnen zu fasten. Wie wird das Nachholen dieser Pflichtfastentage vonstattengehen, und ab welchem Alter ist es für ihn Fard, die Pflichtgebete und Pflichtfastentage nachzuholen?
Antwort
Sowohl das Fasten als auch das Gebet werden mit dem Erreichen der Volljährigkeit zur Pflicht (Fard). Daher soll er, von dem Zeitpunkt an gerechnet, ab dem er volljährig wurde, für jeden Tag sechs Gebete nachholen (Qada)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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