Das Gebet bei Auslassen eines Teils eines Verses
Frage
Der verehrte Imam begann in der Sure „Al-Bayyina“ nach „إِنَّ الَّذِينَ آمَنُوا وَعَمِلُوا الصَّالِحَاتِ“ (Sure Al-Bayyina, 98:7) mit „لَهُمُ جَنَّتٍ تَجْرِي“ und beendete das Gebet damit. Das Gebet wurde nicht wiederholt. Ist das Gebet gültig geworden? Der verehrte Imam meint, das Gebet sei gültig.
Antwort
Die Meinung des verehrten Imams ist richtig: Das Gebet ist gültig, es braucht nicht wiederholt zu werden. [ar]وَإِنْ لَمْ يَكُنْ (الْحَذْفُ) عَلَى وَجْهِ الْإِيجَازِ وَالتَّرْخِيمِ، فَإِنْ كَانَ لَا يُغَيِّرُ الْمَعْنَى لَا تَفْسُدُ صَلَاتُهُ[/ar] „Wenn die (Auslassung) aber keine Kürzung (Idschaz) und keine Verkürzung am Wortende (Tarhim)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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