Gebet nach einer Tonbandaufnahme
Frage
In Deutschland fand sich unter dem muslimischen Personal der Botschaften aller muslimischen Länder niemand, der fähig gewesen wäre, das Festgebet (Eid) zu leiten. Schließlich lud die Botschaft Ägyptens alle zum Festgebet ein, und das Gebet wurde so verrichtet, dass es auf Tonband aufgenommen war und an die Stelle des Imams ein Tonbandgerät gestellt wurde. Ist ein auf diese Weise verrichtetes Gebet gültig oder nicht?
Antwort
Wenn man das Tonbandgerät auf den Gebetsteppich stellt, es als Vertreter des Imams ansieht und hinter ihm das Gebet verrichtet, dann ist das Gebet nicht gültig geworden. Es ist für die Muslime äußerst betrüblich, dass sich im ganzen Personal niemand fand, der würdig gewesen wäre, das Gebet zu leiten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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