Das Warten auf eine bestimmte Person für das Gebet
Frage
Ist es erlaubt, das Gemeinschaftsgebet wegen einer einzelnen Person zu verzögern, wenn der ständige Imam anwesend ist? Wenn jene Person nicht kommt, findet das Gemeinschaftsgebet nicht um ein Uhr, sondern um halb zwei und um zwei statt, und man schickt der Reihe nach Leute, um sie zu rufen. Ist dieses Verhalten nach der Scharia tadelnswert oder lobenswert?
Antwort
Wenn die übrigen Betenden zur festgesetzten Zeit gekommen sind, ist es nicht erlaubt, auf eine bestimmte Person zu warten; wenn aber in der Mustahabb-Zeit Spielraum besteht und es für die Leute nicht beschwerlich ist, oder jene Person boshaft ist und Zwietracht (Fitna)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.