Verreisen, nachdem man jemanden als seinen Stellvertreter im Imamat bestimmt hat
Frage
Der verehrte Imam fährt manchmal aus beruflicher Notwendigkeit weg und bestimmt für das Imamat einen anderen Mann; Urlaub auf Kosten des Gehalts nimmt er nicht gern. Darf der verehrte Imam auf diese Weise ohne Erlaubnis wegfahren, und ist das Gebet hinter ihm gültig? Ist das nicht Betrug?
Antwort
Wenn er als seinen Stellvertreter einen Mann einsetzt, der die Eigenschaften eines Imams besitzt, so ist es dem verehrten Imam erlaubt, das volle Gehalt zu nehmen, und das ist kein Betrug. So [steht es] in „al-Bahr ar-Raiq“.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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