Die Absetzung eines Imams, wenn er die nötigen Eigenschaften besitzt
Frage
Der Imam einer Moschee besitzt die nötigen Eigenschaften und hält an den deobandischen Glaubensüberzeugungen fest. Einige Leute sind unzufrieden mit ihm, die Mehrheit der Leute ist jedoch mit ihm zufrieden. Man hat ihm auch die Zahlung des Gehalts eingestellt und sagt, der Imam solle das Gebet um Allahs willen (ohne Bezahlung) leiten. Der Imam übt sich seit mehreren Monaten in Geduld und Ausdauer. Ist es erlaubt, sein Gehalt ohne triftigen Grund einzubehalten? Und kann man ihn aus dem Amt des Imams entfernen?
Antwort
Wenn der Imam keinen Mangel nach der Scharia hat, den Leuten Nutzen bringt und die Mehrheit der Betenden mit ihm zufrieden ist, dann darf man ihn auf keinen Fall absetzen. Zur Deckung seiner Bedürfnisse muss ihm ein Gehalt gezahlt werden. Ein einzelner Mensch hat nicht das Recht, den Imam abzusetzen. Mehr noch: Ohne Verschulden hat niemand ein solches Recht.
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