الإفتاء

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Das Imamat dessen, der Gedenkfeiern am dritten Tag und am vierzigsten Tag veranstaltet

Frage

Ein Imam behauptet, dass die Gedenkversammlungen am dritten, am zehnten und am vierzigsten Tag nach dem Tod durch einen Hadith belegt seien. Wie weit ist das richtig?

Antwort

Lassen Sie diesen Herrn jenen Hadith mit vollständiger Quellenangabe aufschreiben – dann wird dazu etwas geschrieben werden.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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