Das Urteil über einen Imam, der trotz Gehalt das Gebet nicht leitet
Frage
Die Betenden hinter dem Imam (Muqtadi) einer Freitagsmoschee sind mit ihrem Imam unzufrieden, weil er das Gebet nie rechtzeitig leitet. Wenn die Muqtadis ihn bitten: „Kommen Sie regelmäßig zum Gemeinschaftsgebet und leiten Sie das Gebet“, antwortet er: „Ich erhalte mein Gehalt in der Madrasa, deshalb bin ich zum Imamat in der Moschee nicht verpflichtet.“ Dabei wird ihm jedes Jahr im gesegneten Ramadan ein großer Betrag überreicht.
Antwort
Ein Imam, der trotz Gehalt nicht regelmäßig kommt, es ablehnt, das Gebet zu leiten, und sagt: „Ich erhalte mein Gehalt von der Madrasa und bin zum Imamat nicht verpflichtet“, hat keinen Anspruch auf das Gehalt für das Imamat. Die Betenden sollten sich um eine dauerhafte Versorgung mit einem [eigenen] Imam kümmern.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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