Wendung nach rechts oder links nach dem Gebet
Frage
In einer örtlichen Moschee befindet sich seit zehn Jahren ein Tabligh-Zentrum, und es findet eine wöchentliche Versammlung statt. An einem Versammlungstag leitete beim Freitagsgebet, weil der bestellte Imam nicht gekommen war, ein fremder Mann das Imamat. Nach dem Salam wandte er sich für Tasbih und Dua nicht nach rechts, sondern – in der Annahme, es sei Sunna, sich nach links zu wenden, und [hier] tue man das gewöhnlich nicht – nach links und sprach die Tasbih.
Antwort
Durch die Wendung nach rechts wird weder der ständige Imam noch irgendein Stellvertreter von ihm sündig. Da beides Sunna ist – sowohl die Wendung nach rechts als auch die Wendung nach links –, wird das Befolgen einer dieser beiden Arten nicht zur Unterlassung der Sunna; dafür gibt es in der Scharia unzählige Belege. Eine einzige Art als verpflichtend (lazim)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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