Zinseszins – Haram auf Haram
Frage
Frage: Zaids Vater ist es gewohnt, Zinseszins zu verzehren (Zins auf Zins). Aus dem mütterlichen Nachlass ist Zaid ebenfalls Teilhaber an einer Schuldurkunde, und auf Befehl des wucherischen Vaters erhebt er Klage aus dieser Urkunde und erlangt ein Gerichtsurteil auf Zinseszins; und zur Eintreibung hat Zaid durch seinen Vater einen Bevollmächtigten (Wakil) bestellt und betreibt das Eintreibungsverfahren – obwohl Zaid volljährig geworden ist und durch den Erwerb von Wissen auch die religiösen Gebote Allahs kennt.
Antwort
Von einem Muslim Zins zu nehmen ist haram, und Zinseszins ist Haram auf Haram. Allah, Gesegnet und Erhaben ist Er, sagte: [ar]يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوا۟ لَا تَأْكُلُوا۟ ٱلرِّبَوٰٓا۟ أَضْعَـٰفًا مُّضَـٰعَفَةً ۖ وَٱتَّقُوا۟ ٱللَّهَ لَعَلَّكُمْ تُفْلِحُونَ وَٱتَّقُوا۟ ٱلنَّارَ ٱلَّتِىٓ أُعِدَّتْ لِلْكَـٰفِرِينَ[/ar] „O ihr, die ihr glaubt!
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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