Wie lautet das Urteil über das Berühren des Heiligen Korans ohne Wudu?
Frage
Wie lautet das Urteil darüber, den Heiligen Koran ohne Wudu zu berühren? Jemand behauptet, der Vers [ar]لَّا يَمَسُّهُۥٓ إِلَّا ٱلْمُطَهَّرُونَ[/ar] „Nur die Gereinigten berühren es“ (Sure Al-Waqiʿa, 56:79) begründe nicht die Pflicht, [den Koran] nur mit Wudu zu berühren, da mit „al-Mutahharun“ (den Gereinigten) die Engel gemeint seien. Stimmt das? Wir bitten, die Antwort unter Verweis auf Tafsir und Hadith darzulegen.
Antwort
Versteht man „er berührt es nicht“ (لا يمسه) als Aussagesatz (Khabar), so sind mit den „Gereinigten“ (المطهرون) die Engel gemeint, und das Pronomen bezieht sich auf die Worte „wohlverwahrtes Buch“ (كِتَابٌ مَّكْنُونٌ), womit die wohlbewahrte Tafel (Lauh al-Mahfuz) gemeint ist. Versteht man es aber als Verbot (Nahi)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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