الإفتاء

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Entscheidung zur Milchverwandtschaft bei in einem Krankenhaus gesammelter Milch

Frage

Es ist unmöglich, herauszufinden, von wem die Milch stammt, die im Krankenhaus gesammelt ist, da man die im Krankenhaus gesammelte, vermischte Milch nicht unterscheiden kann, nämlich welcher Frau sie gehört. Ist es in einem solchen Fall erlaubt, ein Kind damit zu tränken, oder nicht? Und ebenso: Wenn man das Kind damit getränkt hat, wird dann die Stillzeit (mit ihrer Wirkung) festgestellt oder nicht? Wir bitten, Licht auf diese Frage zu werfen; wir wären dankbar.

Antwort

Solange nicht eindeutig bekannt ist, dass dieses Mädchen die Milch der und der Frau getrunken hat, wird bezüglich keines Jungen die Entscheidung des Verbots durch Stillen getroffen. In den „Fatawa Qadi Khan“ heißt es: [ar]صَبِيَّةٌ أَرْضَعَهَا قَوْمٌ كَثِيرٌ مِنْ أَهْلِ الْقَرْيَةِ، أَقَلُّهُمْ أَوْ أَكْثَرُهُمْ، لَا يُدْرَى مَنْ أَرْضَعَهَا، وَأَرَادَ وَاحِدٌ مِنْ أَهْلِ…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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