الإفتاء

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Wann sind die Erneuerung des Iman und die Erneuerung des Nikah notwendig?

Frage

Wir bitten um Mitteilung des Urteils der Scharia zu der Frage mit der Referenz B 921 vom 17/9/88 n. d. H. Darin möchte Zaid fragen: Wie lautet das Urteil der Scharia über jenen Mann und jene Gruppe von Leuten, die diesen Nikah vorsätzlich geschlossen und veranlasst haben? Verdienen sie nur Reue (Tauba) und Istighfar (Bitte um Vergebung), oder müssen sie auch den Nikah erneuern? Soll man ihnen außer der öffentlichen Reue und dem Istighfar auch die Anweisung geben, den Nikah zu erneuern?

Antwort

Ein zweiter Nikah mit einer Frau, die sich in der Wartezeit (Idda) eines anderen befindet, ist nicht erlaubt: [ar]لَا يَجُوزُ لِلرَّجُلِ أَنْ يَتَزَوَّجَ زَوْجَةَ غَيْرِهِ، وَكَذَلِكَ الْمُعْتَدَّةُ، كَذَا فِي السِّرَاجِ الْوَهَّاجِ[/ar] „Einem Mann ist es nicht erlaubt, die Ehefrau eines anderen zu heiraten, und ebenso eine Frau in der Wartezeit (Idda).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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