Übermäßiger Mahr
Frage
Ist es zulässig, einen Mahr (Brautgabe) über die eigenen Möglichkeiten hinaus festzusetzen oder festsetzen zu lassen, mit der Begründung, in der Biradari (Sippengemeinschaft) sei gerade ein solcher Mahr der Brauch?
Antwort
In einem solchen Fall ist die Nikah (Ehevertrag) zwar gültig, aber einen hohen Mahr festzusetzen und dabei zu übertreiben wird von der Scharia nicht gutgeheißen. Besonders, dies zur Schau vor den Leuten und aus Anhänglichkeit an den Brauch zu tun, ist nach der Scharia verboten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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