Die Kafaa im Handwerk
Frage
Der Beruf eines Mannes ist die Zimmerei, und seit drei Generationen wird in seiner Familie neben der Zimmerei auch Landwirtschaft, Feldarbeit, betrieben. Da er nach dem geltenden Gesetz zum niederen (handwerklichen) Stand gehört, darf er kein Land kaufen. Aber er arbeitet mit seinen eigenen Händen. Dieser Mann schließt ohne Erlaubnis des rechtmäßigen Wali (Vormund) die Nikah (Ehevertrag)
Antwort
Im beschriebenen Fall haben die Frau und der Mann beide Anteil am Beruf der Landwirtschaft. Der Mann übt außerdem die Zimmerei aus, die Frau hat damit nichts zu tun. Wenn nun beide Adscham (Nichtaraber) sind, das heißt, sich auf keinen arabischen Stamm zurückführen, so sind sie dem äußeren Anschein nach einander ebenbürtig (Kufw), da bei den Adscham die Kafaa (Ebenbürtigkeit)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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