Zum Einholen der Erlaubnis seitens des Wali sind keine Zeugen nötig
Frage
Bei uns gehen bei Hochzeiten auf Seiten des Bräutigams zwei Zeugen zusammen mit dem Wakil in die Versammlung der Frauen, um das Einverständnis der Braut zu hören. Die Verlobung wird von den Eltern schon Monate zuvor vereinbart, und von Seiten des Bräutigams und der Braut ist es bisher nie zu einer Ablehnung gekommen. Nun lautet die Frage: Wenn der Vater selbst Wakil auf Seiten des Mädchens ist und in der Versammlung der Nikah seinen Antrag (Idschab)
Antwort
Der Vater soll zu seiner Tochter sagen: „Ich verheirate dich mit dem und dem jungen Mann gegen den und den Mahr – bist du einverstanden?“ Wenn das Mädchen darauf deutlich die Erlaubnis gibt oder schweigt, das heißt kein Nichteinverständnis äußert, so genügt das völlig, und dafür sind keine Zeugen nötig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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