Der Nikah einer Witwe mit dem Schwager (dem Bruder des Ehemannes)
Frage
Ein Mann starb und hinterließ seine angetraute Ehefrau, eine Tochter, die leiblichen Eltern und drei minderjährige Brüder. Die Eltern des Verstorbenen möchten ihren anderen, noch kleinen Sohn mit der Frau des Verstorbenen verheiraten (den Nikah schließen). Die Frau des Verstorbenen und die Erben der Frau sind mit diesem Nikah unzufrieden. Kann im geschilderten Fall nach der Scharia der Nikah zustande kommen oder nicht?
Antwort
Da die Frau des Verstorbenen volljährig (Baligha) ist, kann niemand sie zwangsweise verheiraten; wo immer der Nikah geschlossen werden soll, soll man ihn mit ihrem Einverständnis schließen. Wenn sie mit ihrem Schwager (dem Bruder des Ehemannes) einverstanden ist und es auch kein anderes Hindernis gibt, dann ist der Nikah auch mit ihm gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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