Ein Heiratsantrag ist noch keine Nikah
Frage
(1) Zaid hat für seinen Sohn um die Tochter von Amr geworben. Amr nahm nach Beratung mit den Verwandten die Werbung für den Sohn von Zaid an. Auch die Bedingungen für den Mahr wurden vereinbart. Zaid teilte seinem Sohn, der in London studiert, die Billigung dieser Verbindung mit. Er nahm an. Danach wurde in Anwesenheit von etwa fünfzig (50) Personen der Verlobungsbrauch vollzogen. Wie lautet nun nach der Scharia die Rechtswertung (Hukm) dieses Angebots und dieser Annahme (Idschab und Qabul)? (2)
Antwort
(1) Aus der Schilderung des Falles geht hervor, dass Angebot und Annahme der Nikah noch nicht stattgefunden haben: Dies ist eine Khitba (Werbung), und ihr Status ist der eines Versprechens. Die Parteien sind dadurch noch nicht Mann und Frau. Auch die Anwesenden der Zusammenkunft haben es nur als Khitba aufgefasst. (2)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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