Das Freitagsgebet an einem Ort mit viertausend Einwohnern
Frage
Ein Ort, an dem es einen Markt und ein Postamt gibt und dessen Bevölkerung etwa drei bis vier Tausend beträgt: Kann man ihn eine Stadt nennen? Und kann man an einem solchen Ort das Freitagsgebet einrichten oder nicht? Wenn man dort das Freitagsgebet einrichten kann: Ist das Freitagsgebet für die Leute aus seiner Umgebung, die dorthin kommen, um das Freitagsgebet zu verrichten, verpflichtend (wadschib) oder nicht? Gehören diese Leute zum Umland der Stadt (Fina al-Misr) oder nicht?
Antwort
Ein solcher Ort hat den Status einer Stadt, daher ist das Freitagsgebet [dort] wadschib. Die Definition des Umlands der Stadt (Fina al-Misr) lautet: [ar]فناؤه ما حوله، اتصل به أو لا، لأجل مصالحه كدفن الموتى وركض الخيل، والمختار للفتوى تقديره بفرسخ[/ar] „Sein Umland (Fina)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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