Die Stimmabgabe für einen Schiiten
Frage
Frage: Ist es erlaubt, bei der Wahl zur Mitgliedschaft (in einem gewählten Gremium) einem Feind der edlen Gefährten ﵃ seine Stimme zu geben, oder nicht, wenn sein Gegenkandidat ein die Scharia befolgender Anhänger der Ahl as-Sunna wal-Dschamaʿa ist, der Fasten und Gebet einhält? Und wie lautet die Fatwa über jene Leute, die Helfer und Unterstützer in diesem Übel sind?
Antwort
Für die eigene Vertretung soll man seine Meinung (Stimme) einem Menschen geben, der die Interessen der Muslime in religiöser, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht richtig zum Ausdruck bringen und sie vertreten kann.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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