Hila al-Isqat (Ritual der „Tilgung“ der Sünden des Verstorbenen)
Frage
Wenn die Leute den Verstorbenen zum Ort des Totengebets (Dschanaza) bringen, nehmen sie vor dem Totengebet ein Exemplar des Heiligen Korans und lassen es, indem sie es einander von Hand zu Hand weiterreichen, im Kreis herumgehen (Tawaf); danach wird dem verehrten Mulla ein Geldbetrag gegeben. Diese Handlungen werden mit der Absicht des Isqat (der „Tilgung“) der Sünden vollzogen und gelten als eine Hila (Kunstgriff).
Antwort
Dieses Verfahren der Sündentilgung hat keine Grundlage; es ist eine Neuerung (Bidʿa) und unzulässig. Ist der verehrte Mulla arm und bedürftig, so ist es richtig, ihm [Sadaqa] zu geben und die Belohnung dem Verstorbenen zukommen zu lassen. Ebenso ist es löblich (mustahsan)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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