Beerdigung eines Verstorbenen in der Moschee
Frage
(1) Auf einem als Stiftung (Waqf) gewidmeten Grundstück steht eine Moschee. Wenn nun alle Bewohner des Ortes einmütig auf dem Gelände der eigentlichen Moschee das Grab (Rauda, Grabmal) eines Mannes errichten wollen – ja, so ist es sogar bereits geschehen –, ist das dann erlaubt? (2) In der Moschee war früher ein Dach gebaut (?), genauer gesagt war es ein Vordach aus Holz und Blech. Nun, da das Dach der Moschee nicht gebaut wurde (?), werden diese Materialien der Moschee (Holz und Blech) und dergleichen verkauft.
Antwort
(1) Dort, wo der Platz als Stiftung (Waqf) für eine Moschee gewidmet ist, beerdigt man keinen Verstorbenen – dafür gibt es keine Erlaubnis. (2) Wenn in der Moschee ein Dach gebaut wurde und das Blech und die sonstigen früheren Materialien für die Moschee nicht mehr gebraucht werden, soll man sie verkaufen und den Erlös für die Moschee verwenden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.