Bestattung auf dem Land des Eigentümers ohne dessen Erlaubnis
Frage
Nach dem Tod Zaids haben [seine] Erben oder Schüler Zaid auf dem Land Bakrs (des Eigentümers) und auf staatlichem Land beerdigt, ohne die Erlaubnis von Bakr oder von der Obrigkeit einzuholen. Einige Monate später, als Bakr – der Eigentümer des Landes – oder die Obrigkeit erfuhr, dass der Leichnam Zaids ohne staatliche Erlaubnis beerdigt worden war und dass für Zaid zudem ein gemauertes Grab und eine Kuppel errichtet worden waren – haben Bakr und die Obrigkeit das gesetzliche Recht, Zaid aus dem Grab auf ihrem…
Antwort
In einem solchen Fall hat der Eigentümer des Landes die Wahl, den Leichnam herauszunehmen oder das Grab mit dem Erdboden einzuebnen. Wenn der Leichnam herausgenommen wurde, sollen die einfachen Muslime ihn auf dem Zaid gehörenden Land oder auf einem allgemeinen Friedhof, der eine Stiftung (Waqf) ist, bestatten; so in „Madschmaʿ al-Anhur“, Bd. 1, S. 185.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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