Den Verstorbenen mit den Füßen voran zum Friedhof tragen
Frage
Wenn der Friedhof an einem Ort in Richtung der Qibla von der Siedlung aus liegt, wie lautet dann die Vorschrift des islamischen Rechts dafür, beim Tragen des Verstorbenen die Füße vorn zu halten?
Antwort
Die Füße nach vorn zu richten widerspricht der Sunna.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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