الإفتاء

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Nichtteilnahme am Totengebet, das in der Moschee verrichtet wird

Frage

(1) Wenn das Totengebet in der Moschee verrichtet wird: Ist es zum Zweck der Besserung [der Leute] notwendig, sich vom Gemeinschaftsgebet fernzuhalten? (2) Wenn die Leute es, obwohl ihnen die Rechtslage erklärt wurde, aus Gewohnheit [in der Moschee] verrichten: Ist es notwendig, seine Nichtteilnahme am Gemeinschaftsgebet und die Ablehnung des Imamamts zu erklären, oder nicht? (3) Wenn durch die Erklärung der Rechtslage die Möglichkeit von Unfrieden (Fasad) besteht: Wie lautet in diesem Fall die Entscheidung?

Antwort

(1) Wenn er sich zum Zweck der Besserung fernhält, ist das besser. (2) Er soll die Rechtslage erklären und seine Ablehnung erklären. (3) Dass zwei, drei Leute ihm ein hartes Wort sagen, ist noch kein Unfrieden, derentwegen man davon absehen müsste, die Rechtslage zu erklären; liegt aber tatsächlich Unfrieden vor, so ist auch das Schweigen erlaubt.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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