Die Absicht (Niyya) beim Totengebet (Dschanaza)
Frage
Wenn der Imam das Totengebet leitet, muss er dann auch die Absicht für den Mitbetenden (Ma'mum) fassen oder nicht? Ist es verpflichtend, die Absicht mit der Zunge auszusprechen, oder genügt die innere Absicht? Wie soll man die Absicht fassen, wenn wegen des großen Andrangs nicht bekannt ist, ob es ein Mann oder eine Frau ist, und man auch nicht nachfragen kann?
Antwort
Der Imam muss nicht die Absicht für den Mitbetenden (Ma'mum) fassen. Ebenso ist es nicht verpflichtend, die Absicht mit der Zunge auszusprechen. Bei der Absicht zählt der Entschluss des Herzens, und sie in Worten auszusprechen ist Mustahabb.
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