الإفتاء

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Die Waschung des Verstorbenen durch einen Menschen, der nicht betet

Frage

Kann ein Mensch, der nicht betet, den Verstorbenen Muslim waschen (Ghusl), wenn Betende anwesend sind? Und dabei verrichtet er selbst das Totengebet (Dschanaza) nicht.

Antwort

Die Waschung des Verstorbenen ist gültig, selbst wenn ein solcher Mensch sie vornimmt. Besser ist jedoch, dass die Waschung ein Mensch vornimmt, der betet und die Scharia einhält. Das Unterlassen des Totengebets (Dschanaza) ist eine große Sünde (Kabira).

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