Der Mutawalli nannte den Muezzin „undankbar“
Frage
Ein Mann ist Muezzin der Freitagsmoschee; er isst bei den Bewohnern des Viertels und im Haus des Mutawalli (Verwalters) der Moschee. Der Mutawalli wollte vom Muezzin die Unterstützung in einer unrechten Sache erreichen, und als dieser sich weigerte, nannte er den Muezzin „undankbar“ (wörtlich: „Verräter an Brot und Salz“). Seitdem isst der Muezzin nicht mehr bei ihm. Wie lautet das Urteil über sie?
Antwort
Einen Muezzin, der im Dienst an der Moschee und in seinen Pflichten keine Nachlässigkeit zulässt, vom Mutawalli „undankbar“ zu nennen, nur weil er sich weigerte, dessen unrechte Sache zu unterstützen, ist sehr schlecht und nicht erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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