Das Urteil über den, der das Fasten leugnet
Frage
Zaid fragte Bakr: „Fastest du?“ Bakr antwortete: „Lasst mich in Ruhe, ihr Gelehrten! Ist uns das Fasten etwa verpflichtend?“ Und er sagte auch: „Ich werde nicht fasten.“ Darauf sagte ein Gelehrter: „Das Fasten ist für jeden Muslim verpflichtend, und wer das leugnet, wird zum Kafir (Ungläubigen).“ Trotzdem leugnet jener es und sagt: „Ich werde nicht fasten. Fehlt es uns etwa an Essen und Trinken? Fasten tut doch der, der nichts zu essen und dergleichen hat.“ Was soll man über einen solchen Menschen sagen?
Antwort
Die Verpflichtung zum Fasten steht durch einen eindeutigen Text fest; sie zu leugnen ist Kufr (Unglaube). Ebenso gehören die Worte „Fasten tut der, der nichts zu essen und dergleichen hat“ zu den Worten des Kufr. Für ihn sind Reue (Tauba) und Bitte um Vergebung (Istighfar), die Erneuerung des Iman (Glaubens) und die Erneuerung des Ehevertrags (Nikah) verpflichtend.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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