Das äußerliche Annehmen des Kufr zu einem bestimmten Zweck
Frage
Ein Mann verließ aus weltlicher Habgier und in dem Gedanken „Nach der Heirat werde ich wieder Muslim werden“ äußerlich den Islam, und nach einem oder zwei Monaten nahm er zusammen mit der Frau den Islam an. Oder er hat vor: „Ich verlasse den Islam und werde nach ein bis zwei Monaten wieder Muslim.“ Wie lautet das Urteil über ihn? Seine Absicht steht fest, dass er danach in seine Religion zurückkehrt; im Herzen verlässt er den Islam nicht, äußerlich nimmt er den Kufr an.
Antwort
So zu handeln ist ein großes Verbrechen und Kufr. Wer weiß, ob nicht der Tod kommt, bevor er den Islam erneut annimmt, und er dann für immer in der Hölle bleiben muss, ohne dass ihm die Reue gewährt wird. Wer auch nur für einen Tag oder eine Stunde den Kufr beabsichtigt, wird für sein ganzes Leben ungläubig, und alle seine Gottesdienste werden ungültig: [ar]وَمَنْ قَصَدَ…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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