Der Unterricht für Mädchen und die Erklärung der Haid-Vorschriften gegenüber fremden Frauen
Frage
(1) Wenn ein Mann den nicht zu seinen Mahram gehörenden Frauen seines Viertels unter Wahrung des Hidschab eine Predigt und Ermahnung hält und ihnen dabei die Fragen der Menstruation (Haid) und des Wochenbettflusses (Nifas), des Gebets, des Fastens, der Reinheit und der Unreinheit erklärt – ist das erlaubt oder nicht? (2) Ist es erlaubt, Mädchen, die kurz vor der Volljährigkeit (Bulugh) stehen, in einer religiösen Grundschule (Maktab) oder Medresse zu unterrichten, oder nicht?
Antwort
(1) Es ist erlaubt – das ist vom Gesandten Allahs ﷺ vielfach belegt. Wenn aber die Befürchtung einer Fitna (Versuchung) besteht, so ist Vorsicht geboten: Insbesondere die Fragen der Menstruation und des Wochenbettflusses soll [der Predigende] seinen weiblichen Mahram erklären, und diese Frauen sollen sie dann anderen Frauen erklären – so wie es die reinen Gattinnen [des…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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